ZKR ändert RheinSchPV: Geschwindigkeit, Automatisierung, Übernachtungshäfen

Auf ihrer Herbstplenartagung am 8. Dezember hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg drei Änderungen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) beschlossen. Ab dem 1. Dezember 2023 gilt für die Gebirgsstrecke eine geänderte Höchstgeschwindigkeit bei Hochwasser. Darüber hinaus beschloss das Gremium unter dem Vorsitz von Diégo Colas eine neue Rechtsgrundlage für Automatisierungsprojekte sowie Detailänderungen bezüglich der niederländischen Übernachtungshäfen Spijk und Bergambacht.

Zwischen Rheinkilometer 528,50 und km 556,00 dürfen Talfahrer bei Hochwassermarke I künftig 24 anstatt bisher 20 Kilometer pro Stunde fahren. Dadurch sollen insbesondere große Schiffe sowie Schub- und Koppelverbände zwischen Bingen und St. Goar sicherer manövrieren können. Die ZKR geht damit auf Forderungen aus dem Gewerbe ein. Dem Beschluss liegt außerdem eine Studie der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zugrunde.

Weiterhin hat die ZKR eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es Pilotprojekten der automatisierten Binnenschifffahrt ermöglicht, vorübergehend von der RheinSchPV abzuweichen. Dennoch muss gewährt sein, dass automatisierte oder ferngesteuerte Fahrzeuge über ein gleichwertiges Sicherheitsniveau verfügen und den Verkehr nicht gefährden.

Für die Übernachtungshäfen Spijk, Bergambacht und Emmerich wurden Details bezüglich Be- und Entladen von Fahrzeugen, Bunkern, Anlegen von Verbänden mit einer Länge von mehr als 135 Metern, Einfahrbedingungen, zulässiger Liegezeiten und vorgeschriebener Kommunikation mit den Behörden ergänzt sowie präzisiert. Alle Änderungen werden ab dem 1. Dezember 2023 wirksam.

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