Weege: Brückenbedingte Entsorgungsgebühren mit Kanalabgaben verrechnen

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Die Förderung der Binnenschifffahrt liegt den Verkehrspolitikern der Rheinanlieger-Länder am Herzen. Doch in der Praxis verhindern zu niedrige Durchfahrtshöhen auf Nebenflüssen und Kanälen nicht nur zwei- bis dreilagige Containerverkehre, sondern machen im Zusammenhang mit dem Straßburger Abfallübereinkommen CDNI auch bestehende Massengutverkehre unnötig teuer.

Der Grund: Bei größeren Schiffseinheiten auf Leerfahrt reichen die Ballastwassertanks häufig nicht aus, um unter den niedrigen Brücken hindurchzukommen. So muss die Besatzung Ballastwasser in den Laderaum pumpen. Dieses muss in vielen Fällen anschließend fachgerecht entsorgt werden, erklärte Friedrich Weege, Hafenchef aus Hamm und Vorsitzender der bisherigen Arbeitsgemeinschaft Kanalhäfen NRW.

Infrastrukturbedingte Entsorgungsgebühren neutralisieren

Weege schlägt deshalb vor, dass Binnenschiffer die Kosten für die im CDNI vorgeschriebene Entsorgung von verunreinigtem Ballastwasser mit den Kanalgebühren verrechnen können. „Die fachgerechte Entsorgung verursacht den Schifffahrtskunden etwa 20 Prozent Mehrkosten“, verdeutlichte Weege auf der Länderkonferenz Rhein am 18. „Damit konterkariert das CDNI sämtliche Bestrebungen, die Schifffahrt auf den Nebenstrecken attraktiver zu machen.“ Sowohl Kanalabgaben als auch die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur sei Sache des Bundes, so Weege.

Weniger Unfälle

Hinzufügen ließe sich der Argumentation auch ein Sicherheitsaspekt: Schiffsführer könnten versuchen, die teuren Entsorgungskosten mit risikoreichen „Tauchmanövern“ an den Brücken zu umgehen – und damit Brückenanfahrungen riskieren, die mindestens das Ruderhaus, im schlimmsten Fall aber auch das eigene Leben gefährden könnten.

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