Lehnkering steht im Fall der „Waldhof“-Havarie vom 13. Januar 2011 kein Schadensersatz zu. Medienberichten zufolge hatte das Schifffahrtsgericht Sankt Goar am 24. Oktober die Klage der Reederei gegen den Betreiber des Containerschiffes „Akropolis“ abgewiesen, das seinerzeit am Betteck dem Tankmotorschiff „Waldhof“ begegnet war.
Richter Klaus Behrendt führte an, dass jedes stabil beladene Schiff die zu diesem Zeitpunkt erlaubte Begegnung hätte fahren können. Zudem habe der „Waldhof“-Schiffsführer keine Warnung an das entgegenkommende Schiff gefunkt, heißt es.
Der Streitwert beläuft sich den Berichten zufolge auf 1,5 Millionen Euro. Die Klägerin kann vor dem Oberlandesgericht Köln oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt Berufung einlegen. Aufgrund der folgenschweren Havarie wurden die Vorschriften für Begegnungsverkehr und Schiffstechnik angepasst.
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