Weniger Kategorien – mehr Kriterien. Das forderte der Verkehrsausschuss des Bundestags im Bezug auf die von Verkehrsminister Peter Ramsauer vorgestellte Kategorisierung der Wasserstraßen. Branchenvertreter und Unterstützer zeigten sich mit dem Entschluss vom 6. Juli zufrieden, neben der Tonnage weitere Kriterien mit in die Bewertung einzubeziehen.
Die im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vertretenen Mitglieder der Regierungskoalition stimmten am Mittwochmorgen einem Änderungsantrag aus den eigenen Reihen zu, der von der Bundesregierung eine Überarbeitung des Konzepts zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verlangt. Die teils andere Kriterien benennenden oder die Personalkürzung betreffenden Anträge von SPD, Grünen und Linken lehnten die Vertreter der Unionsparteien und der Liberalen ab.
Insbesondere soll nun die Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen eingehender begründet und die Anzahl der vorgeschlagenen Kategorien verringert werden. Anschließend soll die Netzkategorisierung anhand aktueller Daten und Prognosen vorgenommen werden. Auch eine Grundkonzeption für ein Wasserstraßenausbaugesetz muss das Verkehrsministerium dem Antrag zufolge erarbeiten.
Verbreiterte Datenbasis und transparente Information
Für die Kategorisierung sollen neben beförderter Tonnage auch Verkehrsfunktion, Sonder- und Spezialtransporte, Volumina, Wertschöpfung der Transporte sowie Erschließungs- und Zugangsfunktionen für das maritime Gewerbe berücksichtigt werden. Auch die Personenschifffahrt als Wirtschaftsfaktor soll mit in die Bewertung einfließen. Weiteren Quellen zufolge soll es künftig auch Auf- und Abstiegsregelungen der Wasserstraßen innerhalb des Kategorisierungsmodells geben, deren Status alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden soll.
Zusätzlich muss das Verkehrsministerium Ausbauziele und konkrete Maßnahmen einzelner Wasserstraßen mit Umsetzungsstatus aufführen – vom Ausbau über Optimierungen bis hin zu Unterhalt und Betrieb. Die Entwicklung eines neuen Gebührensystems für die Bundeswasserstraßen soll die Finanzierung vereinfachen. Die Bewirtschaftung solle der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) übertragen werden, die auch für die Verwendung der Fernstraßen-Mautmittel zuständig ist.
Mehr Transparenz und Akzeptanz
Der Änderungsantrag der Koalition war erst in den vergangenen Tagen nach der Expertenanhörung vor dem Verkehrsausschuss vom 29. Juni formuliert worden. Im Hinblick auf diese Veranstaltung begrüßt der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) den Änderungsantrag als „eindeutige und sachlich zutreffende Positionierung der Bundestagsabgeordneten“.
Auch Torsten Staffeldt, Schifffahrtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, zeigte sich zufrieden: „Die zusätzlichen Kriterien tragen den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der Wasserstraßen Rechnung. Die Priorisierung wird dadurch verkehrsgerechter gestaltet.“ Mit einer bedarfsorientierten Kategorisierung berücksichtige man die Bedürfnisse des maritimen Gewerbes und fördere Transparenz und Akzeptanz der Reform, so Staffeldt weiter.
Dem Ministerium spricht der BDB eine in den vergangenen Monaten sehr selbstsichere Vorgehensweise zu. Das habe die Bundestagsabgeordneten wohl verstimmt, mutmaßt der BDB. Eine gemeinsame Erklärung des verkehrspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer sowie des Berichterstatters Matthias Lietz untermauern das: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, den Verkehrsausschuss aktiv an der Konzeption der Netzstruktur und Verwaltungsreform zu beteiligen“, heißt es darin.
Experten kritisieren allerdings, dass der so genannte „Klingenerlass“ bislang nicht aufgehoben wurde: Demnach ist die WSV weiterhin angewiesen, geplante Investitionen von mehr als 100.000 Euro für Netzteile mit einem Ladungsaufkommen von weniger als fünf Millionen Tonnen „auszusetzen“.
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