Standpunkt: ZSUK arbeitet richtig und zielorientiert

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Lange Wartezeiten auf Termine stellen auch für die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission (ZSUK) und Schiffseichamt (SEA) keinen zufriedenstellenden Zustand dar. Auf Anfrage von Bonapart nimmt Behördenleiter Steffan Bölker zur Kleinen Anfrage der Grünen Stellung und ergänzt die Antwort der Bundesregierung mit Details. Ebenso legt Bölker dar, wie die Schifffahrt zu einer Verbesserung der Abläufe beitragen kann:

Die in der Kleinen Anfrage angesprochene Terminvergabe von 16 Wochen in der Außenstelle Hamburg stellt nur einen, auch für die ZSUK nicht zufriedenstellenden Wert dar. In den vier anderen Außenstellen der ZSUK liegt die Wartezeit auf einen Eich- bzw. Untersuchungstermin derzeit zwischen zwei und acht Wochen. In Anbetracht der zu berücksichtigenden Randbedingungen bei der Terminvergabe, halte ich diese Vorlaufzeit durchaus für gerechtfertigt. Ich bitte zu beachten, dass die Untersuchung eines Wasserfahrzeuges aufgrund der Vorgaben der Binnenschiffsuntersuchungsordnung in der Regel durch eine Kommission durchgeführt werden muss (Anhang II § 2.01 BinSchUO).

Schwierigkeit Terminfindung und lange Fahrzeiten

Eine Untersuchungskommission setzt sich zusammen aus je einem Sachverständigen für Schiffbau, Schiffsmaschinenbau und Nautik. Das sind drei Personen, deren Termine mit den Terminwünschen des Eigners eines Wasserfahrzeuges abzugleichen sind. Zwei der Sachverständigen kommen in der Regel von der ZSUK, der dritte kommt bei Fahrzeugen, die in Deutschland beheimatet sind, in der Regel von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft oder einer anderen zuständigen BG.

Der Vorsitzende der Untersuchungskommission muss daher drei Parteien zu einem gemeinsamen Termin zusammenbringen. Dabei berücksichtigt die ZSUK bisher in sehr starkem Maße die Wünsche des Schifffahrtsgewerbes und führt auch Untersuchungen an Orten durch, die weit vom eigentlichen Standort der Untersuchungskommission entfernt liegen. Dieses Entgegenkommen hat zur Folge, das zum Teil lange Fahrzeiten anfallen.

Würden sich die Untersuchungen auf die Standorte der ZSUK-Außenstellen fokussieren, so würde dies die Termingestaltung um ein Vielfaches vereinfachen und die Wartezeiten verkürzen. Auch wäre eine Terminplanung über das Internet vorstellbar. Leider wird sich diese theoretische Idealvorstellung nicht in allen Fällen umsetzen lassen, da es viele Fahrzeuge gibt, die standortgebunden sind und die nur unter erheblichem Aufwand zu den Standorten der ZSUK verbracht werden könnten. Die Termingestaltung erfordert daher immer das Finden eines Konsens aller Beteiligten. Wir sind bestrebt, die Prozesse für die Schifffahrt so zügig und effektiv wie möglich zu gestalten.

Vorläufige Dokumente sind vollwertig

Vorläufige Schiffsatteste und vorläufige Gemeinschaftszeugnisse stellen vollwertige Fahrtauglichkeitsbescheinigungen dar. Die abschließende Bearbeitung durch die ZSUK erfolgt grundsätzlich innerhalb der viermonatigen Laufzeit einer vorläufigen Fahrtauglichkeitsbescheinigung. Es ist jedoch vermehrt festzustellen, dass es vielen Schiffseignern nicht möglich ist, die festgestellten Mängel in dieser Zeit abzustellen. In diesen Fällen wird auf Antrag des Eigners von der ZSUK eine erneute vorläufige Fahrtauglichkeitsbescheinigung erteilt, um dem Eigner die Möglichkeit zu eröffnen, die restlichen Mängel abzustellen. Somit liegt die Erteilung der vorläufigen Fahrtauglichkeitsbescheinigungen im Interesse des Gewerbes.

Zusammenarbeit mit Klassifikationsgesellschaften

Grundsätzlich sollen auch im Ausland Binnenschiffe durch staatliche Behörden untersucht und zugelassen werden. Sowohl die Mannheimer Akte als auch die Richtlinie 2006/87/EG weisen die Erteilung von Fahrtauglichkeitsbescheinigungen den zuständigen Behörden zu (vgl. Artikel 22 Mannheimer Akte bzw. Artikel 9 der Richtlinie 2006//87/EG). Jedoch besteht bei der Zulassung von Binnenschiffen die Möglichkeit, Bescheinigungen oder Prüfungen einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft oder einer anderen Stelle anzuerkennen, wenn aus dieser Bescheinigung hervorgeht, dass das Fahrzeug ganz oder teilweise den Bestimmungen der Untersuchungsordnung entspricht.

Von dieser Möglichkeit macht auch die ZSUK vielfach Gebrauch. So werden unter Verzicht auf eigene Untersuchungen zum Beispiel Bodenberichte, Geräuschmessungen, Bescheinigungen über die elektrischen Anlagen an Bord, Bescheinigungen über Seilanlagen für Fähren, Prüfungen von Stabilitätsnachweisen  anerkannt. Die ZSUK arbeitet mit rund 150 externen Sachverständigen, sechs anerkannten Klassifikationsgesellschaften sowie den Sachverständigen der Berufsgenossenschaften Verkehr und Bauwirtschaft eng zusammen.

Zulassungszeugnisse, die zum Transport gefährlicher Güter berechtigen, werden von der ZSUK ausschließlich auf Grundlage von Bescheinigungen der anerkannten Klassifikationsgesellschaften erteilt, mit denen die Klassifikationsgesellschaft die völlige Konformität des Schiffes mit den Bestimmungen des ADN bescheinigt (vgl. Unterabschnitt 1.16.3.1 ADN).

Behörde oder Klassifikationsgesellschaft?

Der Vorteil der technischen Zulassung von Binnenschiffen in Deutschland durch eine Behörde liegt meiner Ansicht nach darin, dass Auslegung und Interpretation der Untersuchungsordnung einheitlich durch eine Stelle erfolgt. Es kann daher keine Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche, entweder zu hohe oder zu niedrige, Forderungen geben. Ein nicht unwesentlicher Vorteil dürfte für das Schifffahrtsgewerbe auch in den relativ günstigen Kosten nach der Binnenschifffahrtskostenverordnung beziehungsweise der Gefahrgutkostenverordnung liegen. Die Gebühren und Reisekosten der ZSUK liegen meines Wissens unter den von den Klassifikationsgesellschaften erhobenen Forderungen.

Eigner, die sich bei ausländischen Untersuchungsstellen besser betreut fühlen oder geringere Kosten erwarten, nutzen diese Möglichkeit bereits heute. Nach meiner Wahrnehmung lassen sich jedoch mehr ausländische Fahrzeuge in Deutschland, als deutsche Fahrzeuge im Ausland untersuchen.

Wartezeiten aufgrund von Personalmangel

Die langen Wartezeiten in Hamburg sind durch die lange Vakanz zweier Dienstposten zu erklären. Über einen Zeitraum von etwa anderthalb Jahren konnten sowohl der Dienstposten eines SUK-Vorsitzenden als auch der Dienstposten des nautischen Sachverständigen nicht besetzt werden. Erfreulicherweise wurden diese Dienstposten zwischenzeitlich besetzt, wir arbeiten den Terminstau derzeit ab. Um das Schifffahrtsgewerbe nicht zu belasten, wurden für den Zeitraum bis zu einem Untersuchungstermin vorläufige Fahrtauglichkeitsbescheinigungen erteilt. Dies erklärt auch die erhöhte Anzahl von vorläufigen Attesten und Gemeinschaftszeugnissen.

Arbeitsabläufe sind richtig und zielorientiert

Eine Organisationsuntersuchung der ZSUK durch eine externe Stelle in 2006 und 2008 hat gezeigt, dass die Arbeitsabläufe richtig und zielorientiert sind. Die Aufgaben können jedoch nur wahrgenommen werden, wenn die Besetzung der Dienstposten wie in der Organisationsuntersuchung von 1996 bemessen erfolgt. Dies konnte leider in den letzten Jahren nicht immer sichergestellt werden.

Die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsabläufe, unter Berücksichtigung neuer Anforderungen in der Untersuchungsordnung und dem Gefahrgutrecht, ist Ziel unseres strategischen Managements. Gerade die neuen Anforderungen an Dieselmotoren, Elektrotechnik sowie Bordkläranlagen und der verstärkte Einsatz neuer Techniken in der Binnenschifffahrt verlängern die Zeiten einer Schiffsuntersuchung signifikant. Längere Untersuchungszeiten an Bord könnten durch kürzere Reisezeiten kompensiert werden. Durch die Wahl des Untersuchungsortes kann das Schifffahrtsgewerbe in großem Maße zu einer Reduzierung der Reisezeiten beitragen.

Ich teile die Auffassung der Bundesregierung betreffend Kosten und Personalverfügbarkeit bei den Klassifikationsgesellschaften. Auch diese müssen für eine Abnahme oder Untersuchung drei Mitglieder (Schiffbauer, Maschinenbauer und Nautiker) stellen. Die Gebührenordnung des Bundes wäre in diesem Fall nicht anwendbar, die Besichtiger der Klassifikationsgesellschaft wären nach den Kostensätzen der jeweiligen Gesellschaft zu vergüten.

Bescheinigungen, die bestätigen, dass das komplette Schiff in Übereinstimmung mit den Regularien der Binnenschiffsuntersuchungsordnung untersucht wurde und das komplette Schiff den Bestimmungen der Untersuchungsordnung entspricht, wurden bisher nicht vorgelegt. Bescheinigungen darüber, dass bestimmte Teile des Schiffes der Binnenschiffsuntersuchungsordnung entsprechen, hingegen schon. Diese werden üblicherweise seitens der ZSUK anerkannt. Eine eigene Untersuchung dieser Teile des Schiffes erfolgt in diesem Fall nicht. Als Beispiel wäre hier die Besichtigung des Bodens zu nennen.

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