Seit 1895 ist der Mülheimer Hafen als Schutz- und Sicherheitshafen ausgewiesen. Früher zeigte sich dessen Notwendigkeit bei Eisgang, heute bei hochwasser- und havariebedingten Schifffahrtssperren. Die WSV hält im Hafen Liegestellen mit Landgangmöglichkeiten für Kegelschiffe – also Gefahrguttransporter – vor, damit diese ihre Ruhezeiten einhalten können.
Solche Liegeplätze gibt es entlang des Rheins nur wenige. Darüber hinaus sind die Häfen im Kölner „Chemiegürtel“ NRW-Marktführer im Gefahrgutumschlag. Aus diesem Grund hat die WSV größtes Interesse daran, dass derartige Liegestellen für die Schifffahrt auch weiterhin im Raum Köln zur Verfügung stehen.
Außerdem befindet sich im Mülheimer Hafen auf bundeseigenem Gelände ein Außenbezirk des WSA Köln mit Liegestellen für verwaltungseigene Schiffe, Werkstätten und Lagerflächen. Von dort erfolgen die Einsätze beispielsweise zur Verkehrssicherung und Havarieabwicklung auf dem Rhein. Somit stellt der Außenbezirk eine wichtige Größe in den Betriebserfordernissen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dar.
Das gleichfalls dort angesiedelte schifffahrtsaffine Gewerbe komplettiert aus unserer Sicht in idealer Weise das dortige Infrastrukturangebot für die Schifffahrt. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Schifffahrt durch eine ortsnahe Schadensbehebung.
Gleichzeitig kommen wir nicht umhin, das Interesse der Stadt Köln an einer städtebaulichen Entwicklung der im Umfeld des Hafens befindlichen Flächen zu respektieren. Die Grenzen, innerhalb derer eine Wohn- und Hafennutzung möglich ist, gilt es auszuloten. Die WSV führt derzeit konstruktive Gespräche mit der Stadt um Möglichkeiten und Randbedingungen für unterschiedliche Nutzungen des Mülheimer Südens zu erörtern.
Der (gekürzte) Text erschien zuerst in Ausgabe 2/2013 des Magazins „Schiffahrt und Technik“.
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