Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur arbeitet bereits an der Abschaffung der Befahrensabgaben für die Nutzung der Binnenwasserstraßen. Wie Norbert Porsch aus dem Referat WS 16 am 16. Mai gegenüber Bonapart bekannt gab, könnte diese im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehaltene Absicht bereits zum Jahreswechsel umgesetzt werden.
Im Ministerium werden bereits die entsprechenden Einnahmetitel im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 angepasst, so Porsch. Verabschiedet der Bundestag den Haushaltsentwurf zum Jahresende wie üblich, könnten die Schifffahrtsgebühren bereits zum 1. Januar 2019 der Vergangenheit angehören. Ausnahmen gibt es auch: Schon im Koalitionsvertrag ist der Nord-Ostsee-Kanal von dem Vorhaben ausgenommen. Und für die Mosel ist die betreffende Flusskommission zuständig. Doch auch für diesen von Deutschland, Luxemburg und Frankreich gemeinsam verwalteten Fluss werden derzeit Handlungsoptionen geprüft.
Ziel der Gebührenabschaffung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu stärken. Sie ist ebenso wie die Bahn klimaverträglicher als der Straßentransport. Da auch der Schienengüterverkehr ab 2019 von einer Trassenpreissenkung profitieren soll, hatten Binnenschifffahrtsvertreter gefordert, ähnliches müsse auf der Wasserstraße passieren.
Gutachten übererfüllt
Norbert Porsch und Thomas Knufmann aus dem Verkehrsministerium hatten bereits Ende 2015 darauf hingewiesen, dass aufgrund des Bundesgebührengesetzes, dass eine generelle Kostendeckung vorsieht, gehandelt werden müsse, denn die Kanalabgaben decken keine zehn Prozent der Kosten für die gesamte Wasserstraßen-Infrastruktur. Aus diesem Grund wurde im gleichen Jahr ein Gutachten in Auftrag gegeben, das verschiedene Möglichkeiten austarieren sollte. Dies Ergebnisse legte das Ministerium nun vor.
Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass selbst ein vereinfachtes Tarifsystem mit einem von neun auf zwölf Prozent gesteigerten Kostendeckungsgrad dafür sorgen würde, dass die Binnenschifffahrt bis 2030 etwa 0,76 Millionen Tonnen Ladung verliert. Damit stuften sie auch die geringste untersuchte Gebührenerhöhung als nicht wettbewerbsneutral ein und plädierten für einen Satz von maximal 0,11 Cent je Tonne Tragfähigkeit und Kilometer sowie 0,96 Cent je Tonne Tragfähigkeit und Schleusung. Für die Binnenschifffahrt dürfte es passen, dass die aktuellen Regierungspläne die Empfehlungen der Gutachter übererfüllen. Die Verbände BÖB und BDB hatten bereits vor einer Erhöhung der Schifffahrtsabgaben gewarnt.
Letzte Meldungen
- Datengestützte Binnenschifffahrt: First Dutch investiert in Shipping Technology 5. September 2024
- CDNI: Überarbeitete Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt gilt ab 1. Juli 30. Mai 2024
- Kraftstoff-Workshop am 5. März: HVO als klimaschonende Übergangslösung 25. Februar 2024
- Hafen Antwerpen-Brügge verzeichnet Umschlagrückgang von 5,5 Prozent 12. Januar 2024
- BG Verkehr veranstaltet Branchenkonferenz Binnenschifffahrt 17. Dezember 2023