Eigentlich müsste es jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein: wer eine Wohnung direkt am Rhein bewohnt, sieht und hört Schiffe. Im Zweifel auch direkt unter dem Fenster. Was eine aus Bayern stammenden Professorin, die am Kölner Rheinauhafen eine Wohnung gemietet hatte, dennoch nicht abhielt ihre Miete zu mindern.
Zu Unrecht, wie jetzt ein Kölner Gericht entschieden hat. Es gab der Klage der Vermietungsgesellschaft statt. Das Unternehmen wollte auf dem Rechtswege die ausstehenden Mietzahlungen (knapp 4.000 Euro) der Professorin eintreiben. Das Gericht folgte den Argumenten des Vermieters. „Wer an den Rhein ziehe und direkt vor der Haustür eine kilometerlange Kaimauer mit Treppen sehe, müsse auch mit Schiffen rechnen, die dort anlegen.“
Seit langen schon gibt es immer wieder Probleme zwischen den Mietern und Eigentümern des noblen Wohnviertel und den Binnenschiffern.
Letzte Meldungen
- Datengestützte Binnenschifffahrt: First Dutch investiert in Shipping Technology 5. September 2024
- CDNI: Überarbeitete Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt gilt ab 1. Juli 30. Mai 2024
- Kraftstoff-Workshop am 5. März: HVO als klimaschonende Übergangslösung 25. Februar 2024
- Hafen Antwerpen-Brügge verzeichnet Umschlagrückgang von 5,5 Prozent 12. Januar 2024
- BG Verkehr veranstaltet Branchenkonferenz Binnenschifffahrt 17. Dezember 2023