Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt verspricht sich Verkehrsminister Peter Ramsauer von der Lockerung der Führerschein-Regelungen. Wie das Ministerium am 17. Oktober meldete, wurde die Führerscheinfreigrenze am gleichen Tag von bislang 3,68 Kilowatt Motorleistung (5 PS) auf 11,03 Kilowatt (15 PS) angehoben.
Lediglich auf dem Rhein bleibt es aufgrund internationaler Vorgaben bei einer Beschränkung auf führerscheinfreie 3,68 Kilowatt. Auf ausgewählten Binnengewässern dürfen Touristen dagegen auch Boote über 15 PS fahren, sofern eine gründliche Einweisung erfolgt ist. Die dann ausgestellte Charterbescheinigung ist zeitlich und räumlich begrenzt.
Evaluation geplant
Voraussetzung für die Führerscheinfreiheit ist weiterhin eine nichtgewerbliche Nutzung des Bootes, das zudem nicht länger als 15 Meter sein darf. Das Mindestalter bleibt bei 16 Jahren. Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen soll es nicht geben, da die meisten Binnenwasserstraßen bereits reglementiert sind.
Ramsauer setzte mit dieser Verordnung einen Beschluss des Deutschen Bundestages von Anfang des Jahres um. „Der Wassertourismus ist ein wachsender Wirtschaftszweig. Wir wollen den Zugang gerade auch für junge Menschen erleichtern“, so der Minister. „Mit der Erleichterungen haben wir uns an unseren europäischen Nachbarn orientiert.“
In drei Jahren soll geprüft werden, ob sich die Neuregelung bewährt hat. Wasserschutzpolizei und Schifffahrtstreibende hatten im Vorfeld Sicherheitsbedenken geäußert.
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