Seit Jahren hatten sich diverse holländische Verbände dafür eingesetzt, die Voraussetzungen für so genannte NIWO-Registrierung zu entschärfen. Zum 20. Februar hat das holländische Ministerium für Infrastruktur und Umwelt die Regeln geändert.
Das größte Ärgernis bestand aus Sicht der Verbände in der nachzuweisenden Kreditwürdigkeit. Bisher mussten alle Unternehmen, die gefährlichen Abfälle einsammlen, transportieren oder mit solchen handeln und makeln 18.000 Euro Vermögen nachweisen. Dieser Nachweis musste zudem alle fünf Jahre erneuert werden.
Die Kreditwürdigkeit wurde jetzt aus dem Anforderungskatalog gestrichen. Transporteure müssen auch ihre Fachkunde nicht mehr extra nachweisen. Und das bisher erforderliche polizeiliche Führungszeugnis ist auch nur noch bei der ersten Anmeldung vorzulegen. Das Centraal Bureau voor de Rijn- en Binnenvaart (CBRB) und die BinnenvaartBrancheUnie (BBU) begrüßten die Neuregelung als wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau.
Auswirkungen in Deutschland
Auswirken dürfte sich die Neureglung auch auf Abfalltransporte von und nach Deutschland: Bisher konnten holländische (Binnenschiffs-)Unternehmer eine deutsche Abfalltransportgenehmigung für grenzüberschreitende Transporte erhalten, ohne an einem Fachkundekurs teilgenommen zu haben. Die deutschen Behörden gingen bisher davon aus, dass die Fachkunde durch die NIWO-Registrierung nachgewiesen war. Das dürfte sich nun ändern.
Letzte Meldungen
- Datengestützte Binnenschifffahrt: First Dutch investiert in Shipping Technology 5. September 2024
- CDNI: Überarbeitete Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt gilt ab 1. Juli 30. Mai 2024
- Kraftstoff-Workshop am 5. März: HVO als klimaschonende Übergangslösung 25. Februar 2024
- Hafen Antwerpen-Brügge verzeichnet Umschlagrückgang von 5,5 Prozent 12. Januar 2024
- BG Verkehr veranstaltet Branchenkonferenz Binnenschifffahrt 17. Dezember 2023