Wer seinem Schiff einen emissionsärmeren Motor beziehungsweise eine lärm- oder schadstoffmindernde Anlage verpassen will, darf sich auf mehr Geld vom Staat freuen: Rückwirkend zum 21. Juli hat das Bundesverkehrsministerium die Förderung von 30 auf 40 Prozent angehoben. Kleine und mittlere Unternehmer profitieren darüber hinaus.
Im Bundesanzeiger vom 29. Juli ist nachzulesen: Die Zuwendung beträgt jetzt pauschal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für kleine und mittelgroße Unternehmen gibt es noch einmal 20 beziehungsweise 10 Prozent oben drauf. Doch auch für größere Reedereien wird das Programm attraktiver: Die Zuwendung aus der Motorenförderung kann nun mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Und zwar über die bisherige Höchstsumme von 200.000 Euro hinaus. Diese galt bisher pro Unternehmen für einen Zeitraum von drei Jahren.
Das Sahnehäubchen ist die regionale Förderung: Sie beträgt weitere fünf Prozent für Binnenschiffe, die in Fördergebieten in den alten Bundesländern registriert sind. Liegt der Heimathafen in Fördergebieten der neuen Bundesländer, gibt es zehn Prozent. In Kombination ist somit eine Förderung von 70 Prozent möglich.
Größerer Fördertopf
Wie der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) am 31. Juli außerdem meldete, sieht der vom Bundeskabinett verabschiedeten Haushaltsentwurf 2016 jetzt drei Millionen Euro für das Motorenförderprogramm vor. Bereits im letzten Jahr wurde das Budget von 1,5 Millionen Euro in 2014 auf 1,75 Millionen Euro in 2015 aufgestockt. Auch dafür hatten sich die Branchenvertreter gemeinsam mit dem Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) eingesetzt.
Der BDB sieht in der neuen Richtlinie über das Förderprogramm nachhaltiger Modernisierung von Binnenschiffen einen wichtigen Schritt in Richtung einer effektiven und wirtschaftlich machbaren Flottenmodernisierung. Für den kleinen Markt der Binnenschiffsmotoren sei besonders wichtig, dass „bewährte Antriebstechnik“ weiterhin gefördert werden kann. Gemeint sind konventionelle, den aktuellen Grenzwerten entsprechende Motoren ohne zusätzliche Abgasnachbehandlung.
Formulare in Arbeit
Andere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden wie bisher mit 30 Prozent bezuschusst. Auch diese Quote lässt sich mit KMU- und regionalen Förderboni kombinieren. Hierfür muss jedoch eine Verbesserung der Kraftstoffeffizienz von mindestens zehn Prozent nachgewiesen werden. Wie die GDWS-Außenstelle West in Münster auf Anfrage von Bonapart mitteilte, werden die Formulare für das Elwis-Portal derzeit erstellt. Die Förderrichtlinie ist bis Ende 2018 gültig.
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