Mehrwertsteuersatz: Personenschifffahrt darf weiter hoffen

Standpunkt Personalwerbung: Starke Marke, schwacher Auftritt

Der Bundesrat hat am 25. November beschlossen, die ursprünglich bis 31. Dezember 2011 befristeten ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent für die Fahrgastschifffahrt bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern.

Mit seiner Entscheidung ist der Bundesrat der rheinland-pfälzischen Forderung gefolgt. Das Bundesland hatte vorgeschlagen, die Ausarbeitungen einer von der Bundesregierung vor einem Jahr eingesetzten Kommission zur Harmonisierung der Mehrwertsteuer abzuwarten, um nicht durch eine isolierte Steuererhöhung bei der Personenschifffahrt vorzugreifen.

Als nächstes wird der im Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung übermittelt. Merkel und ihre Minister müssen ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zuleiten und ihre Auffassung bezüglich der Thematik darlegen.

Beck und Lewentz zufrieden

„Die breite Zustimmung von elf Ländern zu unserem Gesetzentwurf dokumentiert, dass das Steuerflickwerk der Bundesregierung nicht mehrheitsfähig ist“, sagte Rheinland-Pfalz‘ Ministerpräsident Kurt Beck nach der Entscheidung in Berlin. „Ich hoffe, dass nun auch der Bundestag ein Einsehen hat und die Steuererhöhung für Schiffsausflüge verhindert.“

Der Rheinland-Pfälzische Infrastrukturminister Roger Lewentz bezeichnete die Ratsentscheidung als wichtiges Zeichen für den Tourismus in Deutschland: „Es gibt jetzt immerhin eine reelle Chance, die drohende Preissteigerung bei Tickets für Ausflugschiffe doch noch zu verhindern. Es gilt, Wettbewerbsnachtteile für die deutsche Fahrgastschifffahrt zu vermeiden, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und den Betreibern von Personenschiffen eine Planungs- und Rechtssicherheit zu geben.“

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