Korrektur: EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgeschlagen

Korrektur: EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgeschlagen

Der Rat der EU-Arbeits- und Sozialminister hat am 11. Dezember in Brüssel den Vorschlag einer Arbeitszeitrichtlinie für die Binnenschifffahrt in Europa angenommen. Sie wurde am 19. Dezember durch den Rat bestätigt. Zwischenzeitlich war auch die Bonapart-Redaktion davon ausgegangen, die Richtlinie sei noch nicht verabschiedet. Sie gilt ab dem 31. Dezember 2016.

Die Europäischen Binnenschifffahrts-Union (EBU), die Europäische Schifferorganisation (ESO) und die Europäische Transportarbeiter-Förderation (ETF) hatten dem Rat vorgeschlagen, eine Richtlinie zu schaffen, in der Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt festgelegt werden. Am 7. Juli hatte die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.

Wie der BDS-Binnenschifffahrt am 12. Dezember in einer Pressemitteilung schreibt, schließt der Richtlinien-Vorschlag die drei Jahre dauernden Verhandlungen der Sozialpartner erfolgreich ab. Im November 2011 hatten diese Arbeitszeitregelungen vereinbart. Gemäß Art. 155 Absatz 2 AEUV kann der Rat auf Antrag der Unterzeichnerparteien und auf Vorschlag der Kommission solche Vereinbarungen in Richtlinien umsetzen.

Reaktionen

Damit ist es der Binnenschifffahrt laut BDS gelungen, auf europäischer Ebene eine eigene Richtlinie zur Arbeitszeit zu schaffen, die den Lebens- und Arbeitsverhältnissen an Bord gerecht wird. Zugleich werde die im Schifffahrtsbetrieb nötige Flexibilität geschaffen und die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt. Auch den besonderen Bedürfnissen der Partikulierunternehmen werde Rechnung getragen.

Der BDS-Binnenschifffahrt hat die Verhandlungen und das Zustandekommen der Vereinbarung nach eigenen Aussagen wesentlich mitbestimmt. Der Vorsitzende Jürgen Schlieter begrüßte die Ratsentscheidung sehr und betonte, dass mit der Richtlinie Rechtssicherheit für die Arbeitsverhältnisse an Bord geschaffen werde. Es müsse nun daran gearbeitet werden, dass die Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt werde.

Die EBU-Generalsekretärin Theresia Hacksteiner stellte fest: „Die Vereinbarung bringt Rechtssicherheit und wird die Attraktivität der Arbeit auf den über 14.000 europäischen Binnenschiffen verbessern.“

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