Seit einigen Wochen erhitzt ein Thema die Gemüter: Dürfen Kohlen in Zukunft womöglich nur noch verpackt in Containern oder BigBags transportiert werden? Denn erhitzt sind nicht nur die Debatten, sondern immer wieder auch die Kohlen. Das kann bis zur Selbstentzündung reichen. Und darum gibt es jetzt verstärkt Kontrollen.
Keine Schleusung mit qualmender Ladung. Diese Erfahrung hatte ein Partikulier Mitte Januar machen müssen. Wie die Rheinische Post berichtete, verweigerte die Moselschleuse Koblenz auch nach dem Löschen – oder Entladen – des betroffenen Ladungsteils die Passage. Erst im Hafen Orsoy am Niederrhein konnten Proben genommen werden. Die Ursache für die Selbstentzündung, die anscheinend kein offenes Feuer nach sich zog, blieb unbekannt.
Eine Frage der Sorte
Dass Kohlen (UN-Nummer 1361) in die ADN-Gefahrgutklasse 4.2. gehören, ist nicht neu. Bisher ist es aber gängige Praxis, dass bestimmte Kohlensorten hier ausgenommen werden können. Es gibt aber den Verdacht, dass Kohlenladungen, die eigentlich der ADN unterliegen, nicht immer als solche deklariert werden.
Für die Wasserschutzpolizei gilt bei Kontrollen zunächst aber weiter der Vertrauensgrundsatz. Ist eine Kohlenladung nicht als ADN-Ladung deklariert, müssten alle Beteiligten darauf vertrauen können, dass die Ladung auch tatsächlich nicht dem ADN unterliegt.
Untersuchungen laufen
Nach einer Gesprächsrunde mit Vertretern des BMVBS, des Bundesverbandes der deutschen Binnenschifffahrt (BDB) und der Wasserschutzpolizei sollen jetzt belastbare Zahlen erhoben werden – was einigermaßen schwierig ist: So wurden im Februar bei einem Schiff sieben Proben genommen. Dabei wurde durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung wohl in fünf Fällen festgestellt, dass es sich doch um ADN-Ladung gehandelt hat. Zwei Proben waren unauffällig.
Das BMVBS will Anfang Mai ein Expertentreffen abhalten, bei dem weitere Schritte erörtert werden sollen.
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