Gefährlich oder nicht gefährlich? Bei Abfalltransporten eine entscheidende Frage. Bei nicht gefährlichen Abfällen wie etwa unbehandeltem Holz oder sauberem Schrott genügt eine Anzeige nach § 53 KrWG. Aber auch hierfür ist Fachkunde nötig.
Am 1. Juni tritt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung in Kraft. Darin wird festgelegt, wie die Fachkunde für diese Transporte nachgewiesen werden kann. Danach werden beispielsweise zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit solchen Abfällen als Fachkunde anerkannt. Fehlt diese Erfahrung, muss ein Lehrgang wie für die Beförderungserlaubnis besucht werden.
Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Behörden für den Transport nicht gefährlicher Abfälle auch ein eintägiges Seminar anerkennen.
Ein solches Seminar findet am 21. Mai in Xanten statt. Weitere Informationen zum Seminar gibt es bei der veranstaltenden Unternehmensberatung Abfall-inForm.
Letzte Meldungen
- Datengestützte Binnenschifffahrt: First Dutch investiert in Shipping Technology 5. September 2024
- CDNI: Überarbeitete Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt gilt ab 1. Juli 30. Mai 2024
- Kraftstoff-Workshop am 5. März: HVO als klimaschonende Übergangslösung 25. Februar 2024
- Hafen Antwerpen-Brügge verzeichnet Umschlagrückgang von 5,5 Prozent 12. Januar 2024
- BG Verkehr veranstaltet Branchenkonferenz Binnenschifffahrt 17. Dezember 2023