Ein Ausbaugesetz nach dem Vorbild von Straße und Schiene wünscht sich die IHK Nord für die Bundeswasserstraßen. Wie die aus 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern bestehende Arbeitsgemeinschaft am 23. Juni mitteilte, könne so die für den Verkehrsträger nötige Transparenz geschaffen werden.
„Ein Wasserstraßenausbaugesetz ist überfällig“, sagte der IHK Nord-Vorsitzende Wolfgang Hering. Bis heute stelle der Bundesverkehrswegeplan für die Wasserwege nur einen unverbindlichen Rahmen dar. Auch den Reformplänen des Bundesverkehrsministeriums sei nicht zu entnehmen, welche Projekte zum Ausbau hoch frequentierter Hafenzufahrten, Flüsse und Kanäle im Einzelnen realisiert beziehungsweise eingestellt werden sollen. Eine Planungs- und Rechtssicherheit selbst für vordringliche Wasserstraßen-Projekte sei derzeit nicht gewährleistet.
Vorbild Landverkehr
Ähnlich dem Fernstraßenausbaugesetz und dem Schienenwegeausbaugesetz will die IHK Nord den Ausbau der Wasserstraßen mit einem entsprechenden Gesetz geregelt wissen. Dazu müsse es einen vom Bundestag beschlossenen und in Dringlichkeitsstufen gegliederten Bedarfsplan geben. Wie die Pläne für Fernstraßen und Schienenwege müsse dieser alle fünf Jahre an die aktuelle Verkehrsentwicklung angepasst und vom Bund finanziert werden.
Ramsauers Vorschlag, die Wasserwege ausschließlich nach Verkehrsaufkommen in Vorrang- und Nebennetze einzuteilen und entsprechend mit Investitionsgeldern auszustatten, entbehre jeglicher wissenschaftlichen Grundlage sowie praktischer Vernunft. „Dieser Ansatz lässt die Potenziale einzelner Flüsse und Kanäle auch in ihrer Netzwirkung völlig außer Acht. Wir können nicht nachvollziehen, warum das Verkehrsministerium hieran festhält“, begründet der IHK Nord-Vorsitzende den Vorstoß der von ihm vertretenen Kammern.
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