Haftungsbeschränkung: CLNI 2012 nimmt Fahrt auf

  • Von Christian Grohmann
  • 25.06.2013
  • Recht
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Haftungsbeschränkung: CLNI 2012 nimmt Fahrt auf

Das am 27. September 2012 in Straßburg geschlossene Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) hat seine erste verbindliche Bestätigung erhalten: Am 18. Juni hinterlegte Konsul Božidar Jovanovic die Ratifikationsurkunde der Republik Serbien bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR).

Serbien hatte das CLNI 2012 bereits am 18. Januar 2013 unterzeichnet. Wie die ZKR weiter berichtete, hängt das Inkrafttreten des Übereinkommens nun von der Ratifikation durch mindestens drei weitere Staaten sowie dem Außerkrafttreten des Straßburger Übereinkommens von 1988 ab, das im Wesentlichen nur für den Rhein und seine Nebenflüsse gilt.

Mehr Rechtssicherheit in der europäischen Binnenschifffahrt

Das revidierte Übereinkommen soll den CLNI-Anwendungsbereich auf andere europäische Wasserstraßen wie Donau, Elbe, Oder und Save ausdehnen. Ferner ist eine Anhebung der Haftungshöchstbeträge vorgesehen, die im Schadensfall insbesondere den Fahrgästen der Personenschifffahrt zugute kommt.

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