Fahrgastschiffe müssen kein zweites Antriebssystem nachrüsten

Fahrgastschiffe müssen kein zweites Antriebssystem nachrüsten

Ein sechsstelliger Betrag zur Nachrüstung eines zweiten Antriebssystems? Das wäre laut Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) auf so manchen Betreiber älterer Fahrgastschiffe zugekommen. Denn ursprünglich hätte ab dem 1. Dezember 2019 jedes Passagierschiff auf dem Rhein über ein zweites, unabhängiges Antriebssystem in separaten Maschinenraum verfügen sollen. Wie der BDB am 22. Februar mitteilte, konnten sich die Branchenvertreter mit der gesetzgebenden Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) nun auf einen Alternative verständigen.

Anstatt eines zweiten Antriebssystems zu fordern, stellt die ZKR nun ergänzende Anforderungen an Feuerlöschanlagen und Lenzpumpen auf. Dies hatte eine von den Verbänden BDB, Centraal Bureau voor de Rijn- en Binnenvaart (CBRB) sowie IG RiverCruise im Dezember 2016 in Auftrag gegebene Studie vorgeschlagen. Die Verbände sind überzeugt, so könne das Sicherheitsniveau ebenso wirksam verbessert werden, während die Nachrüstkosten für die mittelständisch geprägte Branche vertretbar bleiben.

Nötiges Augenmaß

„Durch gut abgestimmtes und koordiniertes Zusammenwirken über den Verband kann es gelingen, die Branche vor überzogenen technischen Anforderungen zu bewahren“, sagte BDB-Vorstandsmitglied von der Frankfurter Personenschiffahrt. „Der nun angenommene Vorschlag besitzt das nötige Augenmaß.“ Während neue Fahrgastschiffe seit Jahren ohnehin zwei Maschinenräume haben müssen, war die Übergangsfrist für die Bestandsflotte mehrfach aufgeschoben worden.

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