Die Wasserstraße soll ebenso wie Straße und Schiene ein eigenes Ausbaugesetz erhalten. Darin sieht die Bundesregierung nicht nur die Gleichbehandlung, sondern auch die besondere Förderung der umweltschonenden Verkehrsträgers Binnenschifffahrt vor. Am 3. August sollen die Ausbaugesetze im Kabinett behandelt werden.
Der Entwurf ist mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie prognostizierten Mengenzuwächsen im Güterverkehr begründet. Die finale Bestätigung des Parlaments soll dann der Wasserstraße ein größeres Gewicht im Rahmen der integrierten Verkehrswegeplanung beimessen. Da der Bundesverkehrswegeplan 2030 nur ein Regierungsprogramm ist, sind die Ausbaugesetze erforderlich, um die jeweiligen Baubedarfe für verbindlich zu erklären, beschreibt der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS). Daraus ließen sich dann Planungsaufträge an die Fachplanung ableiten, die das Baurecht erwirken müsse.
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Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) sieht in dem Gesetzesentwurf einen wichtiger Schritt für die zukünftige Gleichbehandlung der Verkehrsträger. Damit gehe die Regierung einer langjährigen Forderung des Verbandes nach und mildere Unsicherheiten bei der Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen ab.
Auch der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) begrüßt den Schritt hin zum Gesetz. Gegenüber der Deutschen Verkehrszeitung bemängelte BÖB-Geschäftsführer Boris Kluge allerdings, dass nicht festgeschrieben sei, wie Planungen von Bauvorhaben beschleunigt werden könnten. Als größter Hemmschuh wird meist die Personalknappheit genannt.
Die Seehafenbetriebe argumentieren in die gleiche Richtung. Zudem bemängelt der ZDS, dass die Verbände nur zwei Arbeitstage Zeit hatten, um die am 22. Juli vorgelegten Entwürfe zu sichten und zu kommentieren. Weil auch der Bericht zu den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan noch nicht vorliege, habe sich nicht feststellen lassen, wie sehr die Eingaben von Verbänden und Öffentlichkeit berücksichtigt wurden.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht in den Aussbaugesetzen trotz eines positiv bewerteten, systemorientierten Ansatzes die schon im Bundesverkehrswegeplan erzeugte Schieflage zu Lasten der Schiene fortgesetzt. Absehbare Unterfinanzierung, fehlende Nahverkehrsprojekte, mangelnder Ausbau für Großknoten und längere Güterzüge ließen die Gesetzesentwürfe hinter den Erwartungen zurückbleiben.
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