Ab dem 1. Juli 2024 gilt eine neue Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt. Das überarbeitete Formular dokumentiert die vorschriftsmäßige Durchführung des Entladeverfahrens für Ladungsrückstände aus Teil B des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI). Wie das CDNI-Sekretariat am 30. Mai meldete, darf das alte Formular von 2017 ab dem Stichtag nicht weiter genutzt werden.
Die Entladebescheinigung bietet den verschiedenen beteiligten Parteien einen Nachweis über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Abgabe der Abfälle. Sie trägt auch dem Entgasen und dem Waschen während der Fahrt Rechnung. Den Beschluss für die Überarbeitung hatte die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) im Juni 2023 gefasst. Auch die Anwendungsbestimmung bedurfte einiger Änderungen. Ab dem 1. Oktober gilt dann wie 2017 beschlossen ein Verbot des Ventilierens von Ladetanks.
Details und Downloads auf der CDNI-Website
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