CDNI: Konstante Gebühren, Ausweitung auf gasförmige Ladungsrückstände

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Die Entsorgung von öl- und fetthaltigen Abfällen in der Binnenschifffahrt hat in den letzten Jahren gut funktioniert, meldete die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt am 7. Januar. Das auf die Bunkerpreise hinzugerechnete CDNI-Entsorgungsentgelt soll im Jahr 2014 konstant bleiben, die Bestimmungen erfahren jedoch einige Änderungen.

Weil das System einen finanziellen Überschuss aufweist, soll der Tarif zunächst konstant bleiben, hat die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) am 12. Dezember 2013 in ihrer Sitzung in Straßburg beschlossen. Für die kommenden drei Jahre ab 2015 soll die Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS) jedoch einen neuen Tarif vorschlagen.

Ausweitung der Zuständigkeit

Das Gremium unter dem Vorsitz des Niederländers Ten Broeke war sich außerdem einig, das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) müsse künftig nicht nur die Entsorgung fester und flüssiger, sondern auch gasförmiger Ladungsrückstände regeln. Darüber hinaus gelten ab dem 1. Januar unterschiedliche Entladebescheinigungen für Trockenladung und Tankschifffahrt. Sie sollen den unterschiedlichen Vorschriften Rechnung tragen, um Betreibern und Behörden den Umgang zu erleichtern.

Für Bordkläranlagen auf Fahrgastschiffen mit mindestens 50 Betten beschloss die KVP zudem eine Härtefallregelung. Sie gilt für Schiffe, deren Bordkläranlagen vor dem 1. November 2011 eingebaut wurden. Die nächste KVP-Sitzung soll am 26. Juni 2014 stattfinden.

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