Einen Ausschuss für die Ausarbeitung von Binnenschifffahrtsstandards haben die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und die Europäische Union gegründet. Der Beschluss seitens der ZKR fiel am 3. Juni in Rotterdam, gab das Gremium bekannt. Die konstituierende Sitzung des unter dem Titel CESNI arbeitenden Ausschusses soll am 17. Juni in Straßburg stattfinden.
Der Arbeitsauftrag umfasst die gemeinsame Definition technischer Vorschriften für Binnenschiffe und einheitlicher Anforderungen an das Schifffahrtspersonal. Künftig sollen die Regelwerke der EU, die Rheinschiffsuntersuchungsordnung und die Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein auf diese Standards verweisen.
Gesetzgebungsprozesse vereinfachen
Sachverständige aus EU- und ZKR-Mitgliedsstaaten, Vertreter internationaler Organisationen und Branchenvertreter sind eingeladen, an einheitlichen, modernen und anwenderfreundlichen Vorschriften mitzuarbeiten, die zu einer nachhaltigen Entwicklung der Binnenschifffahrt beitragen.
Die Zusammenarbeit in der Binnenschifffahrtsgesetzgebung hatten der Generaldirektor für Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission und der ZKR-Generalsekretär im Jahr 2013 mit einer Verwaltungsvereinbarung eingeleitet. Eine Evaluierung von Arbeitsweisen und -verfahren des Ausschusses ist vor Ende des Jahres 2017 geplant. Die EU hat den Vorgang zuletzt am 28. Mai und am 11. Juni dokumentiert.
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