Ab dem 1. Juni gilt für die Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen in Deutschland eine Anzeigepflicht. Das nötige Formblatt ist nun am 18. Mai erschienen und steht zum Download bereit.
Reichlich spät, findet Dr. Anja Rohen von Abfall-inForm. „Seit der Erarbeitung des Gesetzes sind rund zwei Jahre vergangen, nun kommt das Formblatt auf den letzten Drücker“, kritisiert die Inhaberin der Xantener Unternehmensberatung.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige sind in der Regel die Behörden, die bislang die Transportgenehmigungen bearbeitet haben (Bonapart berichtete). Detaillierte Informationen enthält auch Punkt 4 der Vollzugshinweise. Formblatt und Vollzugshinweise stehen bei www.abfall-inform.de und www.zks-abfall.de zur Verfügung.
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