Gefährlich oder nicht gefährlich? Bei Abfalltransporten eine entscheidende Frage. Bei nicht gefährlichen Abfällen wie etwa unbehandeltem Holz oder sauberem Schrott genügt eine Anzeige nach § 53 KrWG. Aber auch hierfür ist Fachkunde nötig. Am 1. Juni tritt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung in Kraft. Darin wird festgelegt, wie die Fachkunde für diese Transporte nachgewiesen werden kann. Danach...