In der vergangenen Woche hatte Arbeitsministerin Andrea Nahles nur den Straßengüterverkehr angesprochen. Auf Nachfrage in Berlin haben der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt sowie Bonapart-Medienpartner Schiffahrt und Technik am 2. Februar jedoch erfahren: Die Anwendung des Mindestlohngesetzes im reinen Transitverkehr gilt auch in der Binnenschifffahrt als vorübergehend ausgesetzt. Grund...