Die Sicherheit der Binnenhäfen kostet eine Menge Geld. Erst recht, wenn einmal die Terrorwarnstufen 2 oder 3 ausgerufen werden. Dann müssen etwa in den Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH) alle öffentlichen Zufahrten kontrolliert oder gesperrt werden. Ob dafür Polizei und Zoll oder private Sicherheitskräfte des Hafenbetreibers zuständig sind, war am 8. März Streitthema vor Gericht. Die 6. Kammer des...