Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich hat die großen Schleusenkammern am Wesel-Datteln-Kanal (WDK) mit einem Nischenpoller-Nutzungsverbot belegt. Grund für die am 19. Dezember ausgesprochene Maßnahme: Die Poller aus den 1930er Jahren stellen ein Sicherheitsrisiko für das Deckspersonal dar, wenn sich Schiffer nicht an geltende Anordnungen halten. Die Situation erinnert an die der...