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Bislang gilt in Deutschland die Transportgenehmigungspflicht für Abfälle zur Beseitigung und für gefährliche Abfälle zur Verwertung. Am 1. Juni tritt nun das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Ab diesem Stichtag gilt eine Anzeigepflicht für die Beförderer nicht gefährlicher Abfälle und eine Erlaubnispflicht für die Beförderer gefährlicher Abfälle. Es wird zukünftig nur nach der...

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