Die Europäische Kommission will ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Laut einer Pressemitteilung vom 19. Mai schaffe die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Transitverkehr unangemessene Verwaltungshürden. Binnen zwei Monaten müssen die deutschen Behörden auf das Aufforderungsschreiben der Kommission reagieren. Anfang Februar war bereits bekannt geworden, dass die...