Binnenfähren dürfen den reduzierten Mehrwertsteuersatz nun auch wieder auf Personenfahrzeuge anwenden. Wie der Deutsche FährVerband e.V. (DFV) am 5. Oktober meldete, verhindere die nun erwirkte Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses das Aus vieler Fährstellen. Für die Güterbeförderung mit LKW wird weiterhin wie seit Anfang 2020 der volle Mehrwertsteuersatz fällig. Bis Dezember 2019 unterlag...