investitionsstau

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich hat die großen Schleusenkammern am Wesel-Datteln-Kanal (WDK) mit einem Nischenpoller-Nutzungsverbot belegt. Grund für die am 19. Dezember ausgesprochene Maßnahme: Die Poller aus den 1930er Jahren stellen ein Sicherheitsrisiko für das Deckspersonal dar, wenn sich Schiffer nicht an geltende Anordnungen halten. Die Situation erinnert an die der...

Bevor es in deutschen Schleusen auf- oder abwärts geht, müssen alle Schiffe in der Kammer festgemacht sein. Das regelt die Binnenschifffahrts-Straßen-Ordnung in § 6.28. Nicht so in den Ruhrschleusen Duisburg und Raffelberg: Die sonst nur in Ausnahmefällen zugelassene Maschinenkraft ist dort die schifffahrtspolizeilich angeordnete Regel. Die Optionen für den Notfall sind dünn. Das gefällt allen...

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