Es steht so gut wie fest: Die Haftungshöchstbeträge werden verdoppelt, die Absicherung verbessert. Wie der Deutsche Bundestag am 14. März meldete, hat die Bundesregierung dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vorgelegt. Damit sollen die Bestimmungen des Straßburger CLNI-Übereinkommens vom 27. September 2012 in das Binnenschifffahrtsgesetz...