Kann ein Schiffsführer bei einer Kontrolle keine ordnungsgemäß ausgestellte Entladebescheinigung seiner letzten Reise vorweisen, drohte ihm bisher ein Bußgeldverfahren. Das BMVBS hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen jetzt aber angewiesen, solche Verstöße gegen das CDNI zunächst nicht weiter zu verfolgen. In einem Brief vom 14. August hat das BMVBS die Verbände darüber informiert. Gemäß...