Die WSD West als Bewilligungsbehörde für Zuwendungen im Rahmen des AIS-Förderprogramms weist angesichts von rund 650 noch ausstehenden Verwendungsnachweisen darauf hin, dass die Frist zur Vorlage dieses Nachweises am 01.08.2011 endgültig abläuft. Anhand des ausgefüllten Verwendungsnachweises wird überprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt der Fördermittel tatsäch- lich vorliegen....