Wie die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) am 10. September informiert, dürfen ab dem 1. Dezember 2015 nur Inland AIS Geräte eingebaut werden, die nach Edition 2.0 des Test-Standards genehmigt sind. Welche Fahrzeuge von der Ausrüstungsverpflichtung betroffen sind, geht aus § 4.07 Nr. 1 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) hervor. Zur Erläuterung der...