Bevor es in deutschen Schleusen auf- oder abwärts geht, müssen alle Schiffe in der Kammer festgemacht sein. Das regelt die Binnenschifffahrts-Straßen-Ordnung in § 6.28. Nicht so in den Ruhrschleusen Duisburg und Raffelberg: Die sonst nur in Ausnahmefällen zugelassene Maschinenkraft ist dort die schifffahrtspolizeilich angeordnete Regel. Die Optionen für den Notfall sind dünn. Das gefällt allen...