Bonapart darf den Dienst zur Ermittlung des durchschnittlichen Gasöllistenpreises für die Binnenschifffahrt, den Bonapart Bunker Index (BBI) weiterhin anbieten. Das geht aus einem Schreiben des Bundeskartellamts vom 28. Februar hervor. Gleichzeitig macht die 8. Beschlussabteilung einige Auflagen. Dem Text zufolge sieht die für Mineralöl zuständige Beschlussabteilung für den BBI und die meldenden...