Penichen-Schifffahrt vor dem Aus?

Penichen-Schifffahrt vor dem Aus?

Seit dem 1. September gelten in Frankreich diverse neue Wasserstraßenregeln (Règelements Particuliers de Police = RPP). Und die haben es in sich. De facto können die neuen Verordnungen die Penichen-Schifffahrt in großen Teilen Frankreichs unmöglich machen.

Hauptkritikpunkt der französischen Penichen-Eigner: für viele Wasserstraßen wurden die maximal zugelassenen Schiffsabmessungen auf 38,5 x 5,05 Meter beschränkt. Der Großteil der Penichen-Flotte ist aber länger und breiter.

Input ignoriert

Die alten, aus dem Jahr 1974 stammenden Regeln, wurden vom Verkehrsministerium aufgestellt. Die neuen hingegen sind (Inter)präfekturale Regeln, redigiert von Voies Navigable de France (VNF). VNF behauptet, die wichtigste Akteure mit ins Boot geholt zu haben. Der französische Binnenschifferverband Chambre Nationale de la Battellerie Artisanale (CNBA) kritisiert aber, dass sein Input in der finalen Version der RPP zum Großteil ignoriert wurde.

Laut CNBA sind die meisten französischen Penichen 39,5 Meter lang und 5,20 Meter breit. Penichen-Kenner wissen, dass diese Abmessungen sicher kein Novum sind. Mit den neuen Regeln sind die allermeisten Schiffe von einem Tag auf den anderen plötzlich zu groß für viele französische Kanäle und Schleusen.

Willkürliche Bemaßung

Für CNBA steht fest, dass die Abmessungen willkürlich festgelegt wurden. Aber nicht nur für die Schiffe, sondern auch bei den Schleusen selbst. Auf dem Canal de la Marne au Rhin sind die Schleusen laut RPP 38,5 Meter lang und 5,10 Meter breit. Hier müssen die Schiffe laut RPP einfach kleiner sein.

Auf dem Canal du Loin sind die Schleusen gemäß der neuen RPP 39,10 Meter lang und 5,20 Meter breit. Die maximal zugelassenen Schiffsabmessungen betragen aber jetzt nur noch 38,5 x 5,05 Meter. Um die Verwirrung komplett zu machen, gelten auf der Marne-Saoneverbindung jetzt maximale Schiffsbreiten von 5,10 Meter. Zuvor waren es 5,06 Meter. Aber die Schleusen auf dieser Strecke ‚brauchen‘ jetzt anstatt 5,20 Meter nur noch 5,10 Meter breit zu sein.

Keine Nutzer – keine Beschwerden?

Fakt ist, dass viele Schleusen in einem mehr als erbärmlichen Zustand sind. Da Frankreich kaum noch Geld für die Wasserstrasseninfrastruktur zur Verfügung stellt, kann unterstellt werden, dass sich die Verantwortlichen mit den neuen Regeln auf elegant-brutale Weise des Problems entledigen wollen.

Neben den Schleusen- und Schiffsabmessungen wurden auch neue Regeln zu Fahrtiefen, Geschwindigkeiten und Rettungswesten definiert. Gegen die neuen RPP kann bis Ende Oktober Einspruch eingelegt werden.

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