Nischenpoller-Nutzungsverbot für WDK-Schleusen verhängt

Nischenpoller-Nutzungsverbot für WDK-Schleusen verhängt

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich hat die großen Schleusenkammern am Wesel-Datteln-Kanal (WDK) mit einem Nischenpoller-Nutzungsverbot belegt. Grund für die am 19. Dezember ausgesprochene Maßnahme: Die Poller aus den 1930er Jahren stellen ein Sicherheitsrisiko für das Deckspersonal dar, wenn sich Schiffer nicht an geltende Anordnungen halten. Die Situation erinnert an die der Ruhrschleuse.

Festmachen, wenn das Schiff still liegt? Bisher kein Problem. Doch die Nischenpoller in den großen Kammern der Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe, Dorsten, Flaesheim, Ahsen und Datteln dürfen nicht zum Abstoppen genutzt werden. Das mahnt seit Anfang März 2017 die Nachricht für die Binnenschifffahrt Nummer 0466/2017 an. Zu groß sind die Trossenzugkräfte, die moderne Schiffsgrößen auf die vor rund 90 Jahren installierten Pollerzapfen ausüben. Diese sind auf etwa 100 Kilopascal ausgelegt. Wenn sie abreißen, fliegen mehrere dutzend Kilogramm Metall wie ein Geschoss auf das Schiff zu und gefährden Matrosen oder Matrosin an der Pollerbank.

So geschehen 2010 in der Ruhrschleuse. Dort entfernte das WSA im Ende 2016 die Nischenpollerzapfen, was in Schifferkreisen auf scharfe Kritik stieß. Beide Seiten argumentierten mit der Betriebssicherheit. Bonapart hat das Thema im April 2017 von mehreren Seiten beleuchtet.

In den WDK-Schleusen deutet die Entwicklung in eine ähnliche Richtung. Weil Schiffer trotz NfB-Meldung immer wieder mit Hilfe der Poller abstoppen, wurde das Schleusenpersonal angewiesen, per Funk an das Verbot zu erinnern, heißt es in einem Schreiben des stellvertretenden Amtsleiters Volker Schlüter. Doch das habe ebenso wenig geholfen wie die Aufstellung von Schildern in den Einfahrtsbereichen. Schlüter sieht sich deshalb gezwungen, die Nutzung der Nischenpoller zu untersagen. Die zugehörige NfB-Meldung 2844/2017 ist auf elwis.de abrufbar. Die Entscheidung sei nicht leichtfertig gefallen, heißt es aus dem WSA.

Weniger nutzbare Kammerlänge

„Dies wird zur Folge haben, dass Fahrzeuge in den Kammern nicht oder nur noch an den Landpollern festmachen können. Da die Fahrzeuge dann während der Schleusung nicht mehr ständig gehalten werden können, müssen zu den Schleusentoren und gegebenenfalls zwischen den Fahrzeugen Sicherheitsabstände eingehalten werden“, schreibt Schlüter. „Außerdem ist es erforderlich, die Füll- und Entleerungsgeschwindigkeiten zu verringern.“ Diese Maßnahmen begrenzen die Kapazität, was an einigen Schleusen laut Schlüter zu Rangbildungen führen wird. Ob die kleinen Kammern die zusätzlichen Verkehre aufnehmen können, bleibe abzuwarten.

Bauliche Maßnahmen

Eine Sanierung der Poller sei auf lange Sicht notwendig, aber sehr umfangreich. Weil zwar das Geld da sei, aber das Personal fehle, sei kein Zeithorizont absehbar. Vermutlich müssen die Verankerungen bis tief ins Erdreich hinter der Schleusenmauer erneuert werden. Anders als in der Ruhrschleuse werde die Nutzung der Poller laut WSA nun baulich verhindert, damit die Zapfen nicht im nächsten Schritt abmontiert werden müssen.

Dennoch unterstreicht das WSA aufgrund des Verkehrsaufkommens die Unverzichtbarkeit der großen Kammern. In den zwischen 1964 und 1970 erbauten kleinen Kammern sind die Nischenpoller auf aktuelle Schiffsgrößen angelegt.

Einen Kommentar schreiben

Compare listings

Vergleichen