Eine Prüfliste für das Bunkern von Flüssigerdgas von LKW zu Schiff hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) am 24. November veröffentlicht. Die Nutzung des Dokuments ist laut Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (§ 1.24 RheinSchPV) ab dem 1. Dezember 2015 bei allen LNG-Bebunkerungen entlang des Flusses und in den anliegenden Häfen verbindlich.
Die Edition 1.0 der 17-seitigen Prüfliste und der begleitende Leitfaden liegen in französischer, deutscher, niederländischer und englischer Sprache vor. Das insgesamt 45 Seiten starke Werk soll die Kommunikation zwischen Schiffsführer und Tankwagenfahrer erleichtern und die Sicherheit gewährleisten. Es basiert zwecks Harmonisierung der internationalen Vorschriften auf einer Veröffentlichung der International Association of Ports and Harbors (IAPH), die in einigen internationalen Häfen bereits verwendet wird.
Die Liste umfasst in vier Teilen Planungshilfen, Arbeiten vor Beginn des Bunkervorgangs, Datenaustausch und zu überprüfende Punkte nach Abschluss der Verladung. Bis auf die Planungshilfen (Teil A) müssen alle Kapitel vor und während der Bunkerarbeiten ausgefüllt werden.
Die betreffende Gesetzesänderung hat die ZKR auf ihrer Plenartagung im Juni beschlossen (Beschluss 2015-I-7). Der Polizeiausschuss erteilte seine Zustimmung am 13. Oktober 2015. Während des ersten LNG-Bunkervorgangs von LKW zu Binnenschiff am 13. November 2013 in Mannheim war im Rahmen des Pilotprojekts noch ein Aufgebot von Berufsfeuerwehr und Wasserschutzpolizei erforderlich.
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