CDNI: Entsorgungsentgelt bleibt vorerst stabil

CDNI: Entsorgungsentgelt bleibt vorerst stabil

Die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle bleibt in 2019 stabil. Wie die Konferenz der CDNI-Vertragsparteien am 28. Januar meldete, folgte das Gremium dem Vorschlag der Internationalen Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS). Auf der Wintersitzung am 13. Dezember in Straßburg wurde jedoch auch eine Erhöhung in absehbarer Zeit für etwa 2020 oder 2021 in Aussicht gestellt.

Die Entsorgungsgebühr wurde seit ihrer Einführung im Jahr 2011 nicht verändert. Sie steht bei 7,50 Euro pro 1.000 Liter und wird nach Vorgabe des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) nach dem Verursacherprinzip beim Bunkern von mineralölsteuerfreiem Gasöl erhoben.

In 2019 will die IAKS gemeinsam mit den nationalen Institutionen das Gewerbe konsultieren, um Bedürfnisse und Voraussetzungen für möglichen Veränderungen des Annahmestellennetzes zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen in einer Anhörung am 17. Dezember 2019 vorgestellt und diskutiert werden.

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