Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat eine erste internationale Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt vorgelegt. Wie die Organisation am 18. Dezember von ihrer Plenartagung berichtete, schafft die Definition nach Beschluss 2018-II-16 ein strukturiertes Bild der automatisierten Navigation, das sowohl für einheitliche Bezeichnungen etwa in Gesetzgebung oder Forschung herangezogen werden kann, aber auch für die ganzheitliche Folgenbetrachtung der Automatisierung hinsichtlich rechtlicher, ethischer oder sozialer Aspekte.
Zwar vereinfache die Automatisierung die Aufgaben der Schiffsführer, werfe aber insbesondere bei steigendem Automatisierungsgrad Fragen hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus auf. Mit ihrer Definition will die ZKR eine allgemeine Reflexion über die Entwicklung der Automatisierung in der Binnenschifffahrt anregen und ein Instrument schaffen, um die Zweckmäßigkeit der Ergreifung von Regelungsmaßnahmen zu bewerten, wie sie bereits in nationalen und internationalen Forschungsprojekten wie LAESSI, RAVEN oder NOVIMAR erprobt oder entwickelt werden. Aus der Diskussion mit den Projektteilnehmern könne sich bis 2020 auch eine Anpassung der Definition ergeben, so die ZKR.
Sechs Automatisierungsgrade
Einfache Navigationsunterstützung oder vollautomatische Navigation? Die neue Übersicht der ZKR definiert sechs verschiedene Automatisierungsgrade. So fällt etwa die Navigation mit Unterstützung durch eine Radaranlage in den Automatisierungsgrad 0 „keine Automatisierung“, da der menschliche Schiffsführer alle Kriterien erfüllt: Er oder sie ist verantwortlich für das Manövrieren, den Antrieb sowie die Höhe des Steuerhauses; beobachtet die Umgebung, reagiert auf Ereignisse und stellt gleichzeitig das Notfallsystem dar, wenn beherztes Eingreifen nötig ist.
Bei Automatisierungrad 5 dagegen, der die autonome Vollautomatisierung beschreibt, wird nicht davon ausgegangen, dass ein mennschlicher Schiffsführer auf eine Aufforderung zum Eingreifen reagiert. Eine Fernsteuerung ist dennoch grundsätzlich denkbar. Mit Wendegeschwindigkeitsregler oder Spurhaltesystemen entlang vordefinierter Linien (Trackpilot) fahren moderne Binnenschiffe nach ZKR-Definition unter Automatisierungsgrad 1. Die komplette Liste gibt es auf der ZKR-Website.
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