Zum 1. Dezember gelten an der Wahrschau-Strecke zwischen Oberwesel und St. Goar neue Regelungen. Wie die WSD Südwest am 15. April meldete, gehen die Änderungen auf einen Beschluss der ZKR vom 29. November vergangenen Jahres zurück.
„Es ist wichtig, der Binnenschifffahrt so früh wie möglich die neuen Regelungen an die Hand zu geben“, erklärte Igor Alexander, Nautischer Sachverständiger bei der WSD Südwest, der auch für telefonische Rückfragen zur Verfügung steht. „So können sich die Schifffahrtstreibenden rechtzeitig mit den Änderungen vertraut machen und mögliche Fragen vorab klären.“
Gegenüber Bonapart erklärte Alexander, dass die WSD nicht mit deutlich längeren Fahrzeiten für die Bergfahrer rechne. „Begegnungen an den gefährlichen Stellen abwarten und sich per Funk absprechen – was bisher schon in den Empfehlungen stand und gängige Praxis war, wird mit der Vorschriften-Änderung nun zementiert“, so Alexander. „Das ist auch nötig, um Nachlässigkeiten bei Zeitdruck oder mangelnden Sprachkenntnissen vorzubeugen.“
Sicherheit geht vor
Die Änderungen betreffen die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (§§ 9.08, 12.02, 12.03 sowie Anlage 9). Sie sollen der steigenden Zahl von größeren Schiffen und Verbänden sowie häufigeren Unfällen im Bereich des Tauberwerths Rechnung tragen und gleichzeitig die bestehende Regelung vereinfachen. Informationsmaterial in deutsch, französisch und niederländisch hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion zum Download bereit gestellt.
Der BDB hat bereits seine Zustimmung signalisiert und zugesagt, die Verbandsmitglieder über die Änderungen zu informieren. Zufrieden sein dürfte auch die Waldhof-Untersuchungskommission, deren am 14. Februar veröffentlichte Empfehlungen hinsichtlich Verkehrsregeln bei Hochwasser mit der neuen Wahrschau-Regelung bereits abgedeckt sind.
Die Änderungen in der Zusammenfassung
Die von der Revierzentrale Oberwesel überwachte Wahrschaustrecke beginnt ab Anfang Dezember bei Rhein-Kilometer 548,50 statt bisher bei 550,57. Gleichzeitig werden aus vier Abschnitten sieben. Die Signalstelle A „Am Ochsenturm“ bei Kilometer 550,57 erhält eine Anzeige für Bergfahrer sowie ein weißes Blinklicht, das Talfahrer vor entgegenkommenden Verbänden mit über 110 Metern Länge warnt.
Neue Begegnungsverbote gelten an Bankeck, Betteck und Jungferngrund. Demnach müssen alle zu Berg fahrende Fahrzeuge und Verbände unter 110 Meter Länge anhalten, wenn in der Teilstrecke voraus mindestens ein Verband mit einer Länge über 110 Meter zu Tal fährt. Für bergfahrende Fahrzeuge mit über 110 Meter Länge gilt darüber hinaus auch ein Begegnungsverbot für Talfahrer mit einer Länge über 110 Meter oder mit einer Breite von über 15 Metern. Bergfahrende Verbände mit über 110 Metern Länge dürfen indes nur fahren, wenn kein Talfahrer in der voraus liegenden Teilstrecke unterwegs ist.
Nach Überschreiten der Hochwassermarke I am Pegel Kaub gilt an den drei Stellen ein generelles Begegnungs- und Überholverbot. Darüber hinaus gelten auch im Funkverkehr neue Meldepflichten für große Fahrzeuge, Begegnungen, An-, Ablege- oder Wendemanöver. Kleinfahrzeuge sind von all dem ausgenommen.
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