Schiffsunfalldatenbank HAVARIS geht in die Erprobungsphase

Schiffsunfalldatenbank HAVARIS geht in die Erprobungsphase

Standardisierte Statistiken und systematische Auswertung von Binnenschiffshavarien gibt es in Deutschland bisher nicht. HAVARIS soll das ändern. Nachdem der Gesetzgeber im vergangenen Jahr mit dem zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Schiffsunfalldatenbankgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen hat, ist der Startschuss für die Erprobungsphase noch für 2014 geplant. Fünf Jahre verzögert, aber absolut datenschutzkonform.

Laut dem am 17. Februar in Bonn festgelegten Fahrplan wird das „Havarie-, Auswerte-, Recherche- und Informationssystem“ (HAVARIS) im Jahr 2015 vollständig in Betrieb gehen. Es soll aussagekräftige Statistiken und vergleichbare Zahlen liefern, damit Wasserschutzpolizei, Verkehrsministerium sowie Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Gefahrenpotenziale, Mängeln an Verkehrswegen, Unfallschwerpunkte und -ursachen einfacher erkennen und dagegen vorgehen können. Ebenso soll HAVARIS eine Erfolgskontrolle von neu eingeführten Verkehrsregelungen oder technischen Vorschriften ermöglichen. Das seit knapp zehn Jahren in Entwicklung befindliche System hat nach Auskunft der Projektgruppe bislang knapp 500.000 Euro gekostet.

Nutzen, Nutzung und Weitergabe

Beispielsweise soll das Statistik-Modul zeigen, ob und wie sehr die Ende 2012 vorgenommene Anhebung der Führerscheinfreigrenze für Sportboote die Sicherheit auf dem Wasser gefährdet. Oder ob Schiffsführer einer bestimmten Altersgruppe oder Nationalität tatsächlich die meisten Unfälle auf einer bestimmten Wasserstraße verursachen.

Eine echte Open Data-Schnittstelle soll es dagegen nicht geben: Das gesammelte Wissen bleibt ausgenommen von der periodischen Veröffentlichung von Statistiken innerhalb der Verwaltung und steht auch mit Ausblendung von personenbezogenen Daten in Summe nicht für Schulungszwecke, Produktentwicklungen oder offene Projekte wie den Bonapart Havarie Monitor zur Verfügung. Die Betreiber sollen Auskünfte nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erteilen. Das können beispielsweise Anfragen zu statistischen Daten aus dem Bundestag oder seitens der Presse sein.

Datenschutz hochgehalten

Als Grund für die restriktive Handhabung nennen die Projektverantwortlichen den Datenschutz. Der umfasst neben personenbezogenen Daten, die nach Abschluss von Ermittlungen oder spätestens nach zehn Jahren zu löschen sind, beispielsweise auch solche Daten, die „unerwünschte Schlussfolgerungen über sicherheitsbehördliche Tätigkeiten“ zulassen.

Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde dieser Passus auch auf die Wasserschutzpolizeien der Länder ausgeweitet. So würde beispielsweise das im November 2011 in einer Nebelkollision bei Karlsruhe von einem Frachtschiff versenkte Polizeiboot in der Havarie-Datenbank überhaupt nicht auftauchen.

Hintergrund

Im April soll nun der Abstimmungsprozess mit den Wasserschutzpolizeien der Länder beginnen, der auch einen Test der neuen, HAVARIS-tauglichen und später ausschließlich elektronisch auszufüllenden Meldeblätter enthält.

Havarien auf deutschen Binnengewässern werden bislang nach einem veralteten Meldeblatt von 1958 erfasst, dessen Datensätze die einzelnen WSV-Dienststellen sowie die Wasserschutzpolizeien der Länder in ganz unterschiedlichen Formaten archivieren. Diese Herangehensweise erschwert bereits die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene.

Lesen Sie mehr zum Thema in der kommenden Ausgabe von „Schiffahrt und Technik“.

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