BMVBS legt Bericht zur WSV-Reform vor

  • Von Axel Götze-Rohen
  • 03.11.2011
  • Politik
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In einem 13-seitigen Bericht informiert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Bundestag über die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV).

Das Ministerium geht dabei insbesondere auf die Forderungen des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 6. Juli 2011 ein. Dieser hat gefordert, dass das Ministerium seine Pläne zur WSV-Reform ergänzt bzw. Beschlüsse des Haushaltsausschusses berücksichtigt. Insbesondere wurde gefordert:

  • Die Netzkategorisierung des Bundeswasserstrassen zu begründen und Krititerien für die Priorisierung von Investitionen darzustellen,
  • Weniger Kategorien festzulegen,
  • Die Wasserstrassen nach aktuellen Daten (Prognosen) und vor allem neben der Tonnage weitere Kriterien wie Verkehrsfunktion, Erschließungs- und Zukunftsfunktion sowie Wertschöpfung der Transporte zu berücksichtigen,
  • Die Ausbauziele der einzelnen Wasserstrassen zu nennen,
  • ein Grundkonzept für ein Wasserstrassenausbaugesetz vorzulegen,
  • andere Betriebsformen (private Betreiber) zu prüfen und
  • ein neues Gebührensystem zu erarbeiten.

In seinem Bericht schreibt das Ministerium, dass es die Forderung nach weniger Kategorien erst durch ein Gutachten prüfen lassen will, welches gemeinsam mit den Bundesländern in Auftrag gegeben werden soll.

Entgeltfreie Nutzung auf dem Prüfstand

Zum Thema Gebühren berichtet das BMVBS, dass zur Zeit des deutsche Gebührenrecht novelliert würde. Dabei soll vor allem das „Vollkostenprinzip“ deutlich gestärkt werden. Dies könne zu erheblich höhren Gebühren führen. Die Akzeptanz höherer Abgaben wäre aber davon abhängig, dass die Nutzerfinanzierung gestärkt und die höheren Einnahmen auch der Infrastruktur unmittelbar zu Gute kämen. Das Ministerium will auch prüfen lassen, ob „internationale Vereinbarungen über die entgeltfreie Nutzung bestimmter Wasserstrassen anzupassen“ sind.

Keine Festlegung der Personalstärke

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte dem BMVBS bereits am 25. Mai weitere Hausaufgaben aufgetragen. Dabei wurde vor allem gefordert, die zukünftigen Kernaufgaben der WSV festzulegen. Damit würde auch bestimmt, welche Aufgaben zukünftig von Dritten erledigt werden könnten.

Des weiteren erwartet der Haushaltsauschuss die Vorlage eines Konzeptes zur Geschäftsprozessoptimierung. Bündelungspotenziale müssten erfasst, bewertet und geplant werden. Bei der Planung des Personalbedarfs dürfte es vorerst aber keine Unter- bzw. Obergrenzen geben.

Das Ministerium berichtet dazu, die Kernaufgaben derzeit „von unten nach oben“ zu aktualisieren. Das bedeutet, dass die Tätigkeiten auf Ebene der Außenbezirke und Bauhöfe erfasst werden. Ab November werden die neuen Aufgaben bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern- und Direktionen erfasst und bewertet.

Des weiteren will das BMVBS einen Standardvergabekatalog erarbeiten und WSV-weit einführen.

Den vollständigen Bericht finden Sie unten. Die aus Sicht der Redaktion wichtigen Stellen haben wir gelb markiert.

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