WSV-Reformpläne vorgelegt

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Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) hat dem Haushaltsausschuss des Bundestages am 27. Juni seine Pläne zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorgelegt.

In dem von Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer bei der BDB-Mitgliederversammlung am 19. Juni angekündigten Papier werden folgende Maßnahmen aufgelistet:

  • Kategorisierung der Wasserstraßen nach ihrer Transportfunktion als zusätzliches strategisches Element zum effektiven Einsatz der knappen Ressourcen,
  • Regelmäßige Überprüfung der Netzkategorisierung (alle 5 Jahre),
  • Konzentration von Ressourcen für Betrieb und Unterhaltung an Wasserstraßen mit hoher Transportfunktion,
  • Vergaben soweit möglich nach Wirtschaftlichkeitskriterien und nicht nach dem lokalen Personalbestand,
  • Gewinnung von Synergien durch Konzentration des Personals und der Finanzmittel für Ausbau, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung der Infrastruktur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der geltenden Finanzplanung,
  • Konzentration der Steuerungsaufgaben des BMVBS und der WSDen in einer zentralen Stelle außerhalb des BMVBS (Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt – vorläufige Bezeichnung),
  • Fokussierung auf die Aufgaben für Verkehr und Infrastruktur durch Schaffung spezialisierter Ämter,
  • Revierbezogene Bündelung bestimmter Fachaufgaben (Verkehrsmanagement, Schifffahrt, Geodienste, Liegenschaften, Nutzungen),
  • Schaffung eines optimierten schlanken Verwaltungsaufbaus durch Reduzierung der Behördenanzahl um ca. 1/3.

Besonders interessant ist die Karte des Berichtes, aus welcher die zukünftigen Kategorien der Wasserstrassen deutlich werden. Die Kategorien A – D werden auf den Seiten 7 und 8 erläutert:

„In diesem Rahmen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Netzerhalt Vorrang vor dem Ausbau hat. Für den Ausbau der Infrastruktur wurde das Kernnetz des Gutachtens durch das BMVBS deshalb in drei Unterkategorien unterteilt. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden neben Ersatzinvestitionen in den oberen drei Kategorien und der qualifizierten Beendigung bereits laufender Maßnahmen Ausbauinvestitionen für größere Fahrzeuge ausschließlich in der höchsten Kategorie A vorgenommen. Bei notwendigen Ersatzinvestitionen in der Kategorie B werden die Ausbauparameter der Kategorie A beachtet. Ferner sind in dieser Kategorie Optimierungsmaßnahmen (Vertiefungen, geringfügige Verbreiterungen) möglich. Wasserstraßen der Kategorie C sowie die sonstigen Wasserstraßen werden nicht weiter ausgebaut, werden aber in Ihrem Bestand erhalten.“

Im Vergleich zur bisherigen Karte fallen u.a. folgende Punkte auf:

  • In Gruppe A fällt nun der gesamte Elbe-Seitenkanal und der Mittellandkanal bis Magdeburg (vorher: Braunschweig).
  • Die Wasserstraßen östlich von Magdeburg bleiben auch weiterhin komplett von der Ausbaukategorie A ausgeschlossen.
  • Das westdeutsche Kanalsystem fällt nun nahezu komplett in die Ausbaukategorie „A“, bis auf Reststück bis Hamm.
  • Mosel, Main und MDK sind ebenfalls komplett in der Ausbaukategorie, die Donau wird jedoch wegen der derzeit laufenden Untersuchungen noch nicht kategorisiert..
  • Der Neckar fällt bis Heilbronn in Kategorie A, danach komplett bis Plochingen in die Kategorie B.
  • Keine Aussagen zu Elbe und Saale, da diese noch weiteren Untersuchungen unterliegen.
  • Die Stichkanäle sind – ebenso wie Elbe-Lübeckkanal und Küstenkanal – in der Kategorie C, obwohl der Stichkanal Salzgitter auf Grund einer aktuellen Entscheidung des BMVBS nun doch ausgebaut werden soll.

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