Technische Untersuchungen und Abnahmen von Fahrzeugen gehören laut Auffassung der Grünen nicht zu den hoheitlichen Aufgaben eines Staates. Warum in Deutschland dennoch die bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung angesiedelte Zentrale Schiffsuntersuchungskommission (ZSUK) dafür herangezogen wird, wollte die Grüne Bundestagsfraktion Ende 2014 von der Bundesregierung wissen.
„Die ZSUK in Mainz scheint vor sich hin zu schlummern. Termine gibt es erst 16 Wochen nach Beantragung. Wichtige Schiffsatteste werden nur vorläufig ausgestellt und bedeuten einen erheblichen Mehraufwand für den Schiffseigner“, kreidete die Abgeordnete Valerie Wilms am 18. Dezember in ihrer Rede vor dem Bundestag an. „Die Bundesregierung ist offenbar nicht daran interessiert, auch externe Sachverständige in die Zulassung für Binnenschiffe einzubinden, wie das im Straßenverkehr, in der Luftfahrt und jetzt auch bei der Bahn gemacht worden ist.“
Keine Prüfprivatisierung?
Im Ausland und in anderen Verkehrsbranchen übernehmen meist Prüforganisationen diese Aufgabe, argumentieren die Grünen-Abgeordneten um Wilms in ihrer kleinen Anfrage. Geläufigstes Beispiel ist der „TÜV“ im Straßenverkehr. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort vom 3. Dezember auf die Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Vorschriften.
Die bestehende Möglichkeit der Untersuchung durch anerkannte Klassifikationsgesellschaften werde aus Kostengründen und mangelnder Personalverfügbarkeit bei den „Klasse“-Gesellschaften nicht in Anspruch genommen, heißt es weiter. Die Vorlaufzeit für Fahrtauglichkeitsuntersuchungen durch die SUK betrug zum Zeitpunkt der Anfrage zwischen 16 Wochen bei der Außenstelle Hamburg und sechs Wochen bei der Außenstelle Mannheim.
Rückmeldungen aus Mainz und Hamburg
In seiner Stellungnahme gegenüber Bonapart vom 6. Februar verweist Behördenleiter Steffan Bölker auf externe Untersuchungen, die der ZSUK eine richtige und zielorientierte Arbeitsweise bescheinigen und ergänzt die Antwort der Bundesregierung mit Details aus der Praxis.
Ebenso zeigt Bölker auf, dass die Schifffahrt mit Wahl der Prüfungsorte zur einer Verbessung der Abläufe beitragen kann. Die außerordentlich langen Wartezeiten für Prüftermine in Hamburg seien zudem auf über anderthalb Jahre vakante Dienstposten zurückzuführen, die zwischenzeitlich aber besetzt sind. Derzeit arbeite man den Terminstau ab.
Jörg Jahn, beim DNV GL für Zentral- und Süddeutschland sowie Österreich zuständig, gefällt die Antwort der Bundesregierung in dieser Form nicht. „Wo Klassifikationsgesellschaften von der ZSUK/SEA zugelassen sind, führen diese auch Überprüfungen durch. Letztlich entscheidet der Schiffseigner, wen er beauftragt. Die Aussage der Bundesregierung, dass aufseiten der Klassifikationsgesellschaften eine mangelnde Verfügbarkeit von Personal bestehe, trifft aus unserer Sicht nicht zu. Bei rechtzeitiger Anmeldung kann DNV GL auch technische Untersuchungen und Abnahmen analog der ZSUK durchführen.“
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