Seit Jahresbeginn werden für die Wasserstraßen in Deutschland keine Befahrensabgaben mehr erhoben. Mit Ausnahme des Nord-Ostsee-Kanals sowie der Mosel. Zumindest für den zweitlängsten Rheinzufluss sehen die Verkehrsminister der Länder Änderungsbedarf. Auf ihrer Konferenz am 4. und 5. April in Saarbrücken beschlossen sie, mit Frankreich und Luxemburg in den Dialog zu treten. Gemeinsam mit Deutschland sind sie die Vertragsparteien des 1956 abgeschlossenen Moselvertrags.
Bereits einen Tag vor der Konferenz hatte sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit den Kollegen aus den anderen Moselanreinerstaaten getroffen, berichtete die Saarbrücker Zeitung. „Wir wollen, dass mehr Güter von der Straße auf die Schiene und auf die Wasserstraßen kommen“, wird Scheuer zitiert. Eine zeitliche Perspektive für eine Verständigung der Vertragsstaaten sei laut Bericht des zuständigen Arbeitskreises bislang nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund gelte es als dringend erforderlich, zügig Lösungsansätze zu entwickeln, um die verladende Wirtschaft und das Logistikgewerbe an Mosel und Saar nicht länger mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu belasten.
Der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) begrüßte den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz und forderte eine Abschaffung der Moselschifffahrtsgebühren noch 2019. „Es ist ein wichtiges gemeinsames Signal der Verkehrsminister von Bund und Ländern, die Abschaffung der Moselabgaben nun in die Wege zu leiten“, sagte BÖB-Geschäftsführer Boris Kluge. „Es ist unerlässlich, die Binnenschifffahrt im multimodalen Wettbewerb mit der Abschaffung der Moselabgabe zu stärken.“
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