Das Schifffahrtsgericht in Brandenburg an der Havel hat einen 49-jährigen Schiffsführer von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung bei der Kollision mit einem Sportboot freigesprochen. Wie das Gericht noch am Verhandlungstag, den 25. September meldete, habe der Angeklagte seinen Sorgfaltspflichten genügt.
Auf dem Schlänitzsee bei Potsdam war der Schiffsführer des 80 Meter langen Frachters „Moca“ in der Mittagszeit des 27. Juni 2010 auf das vor ihm fahrende Sportsegelboot „Eros“ aufgefahren. Das Boot sank sofort. Dabei kamen zwei Frauen im Alter von 64 und 42 Jahren ums Leben, die sich unter Deck aufhielten. Die beiden Männer an Deck konnten sich retten.
Rekonstruktion zeigt Unfallhergang
Die Staatsanwaltschaft hatte dem „Moca“-Schiffsführer vorgeworfen, den Fahrweg ungenügend beobachtet und den Tod der beiden Frauen fahrlässig herbeigeführt zu haben. Für den Fall einer fahrlässigen Tötung sieht Paragraf 222 des Strafgesetzbuches Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.
Das Unfallrekonstruktionsgutachten kam zu einem anderen Schluss: Das Sportsegelboot sei im Rahmen eines ordnungsgemäß eingeleiteten Überholvorganges in toten Winkel vor dem Bug des unbeladenen Gütermotorschiffes eingefahren. So plädierte abschließend auch die Staatsanwaltschaft für den von der Verteidigung geforderten Freispruch.
„Ich fühle mich jetzt nicht besser.“
Einem Bericht der Potsdamer Neueste Nachrichten zufolge will der „Eros“-Eigner und Ehemann einer der Verstorbenen das Urteil anfechten. Zum Zeitpunkt der Havarie habe dieser allerdings seinem Bekannten das Ruder überlassen, der keinen Bootsführerschein besaß.
Den freigesprochenen Schiffsführer zitiert die PNN mit den Worten, der Unfall passe immer noch nicht in sein Weltbild. Er wolle sich für die kleine Katastrophe entschuldigen und fühle sich nun nicht besser.
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