Polizeikontrolle? Ruhe im Schiff!

  • Von Christian Grohmann
  • 07.12.2012
  • Panorama
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Erst hielt er die Ruhezeit nicht ein, dann setzte er sich über ein vorläufiges Weiterfahrverbot hinweg und verweigerte die Zusammenarbeit mit den Polizeibeamten. Nun muss ein uneinsichtiger Schiffsführer mit einer erheblichen Geldbuße rechnen, meldete die Wasserschutzpolizei Heilbronn am 6. Dezember um 8.10 Uhr.

Bereits am vorangegangenen Nachmittag hatten Beamte dem niederländischen Gütermotorschiff die Abfahrt aus dem Salzhafen Heilbronn untersagt, da die Besatzung die vorgeschriebene Ruhezeit nicht eingehalten hatte.

Weil der Schiffsführer auf die sofortige Talfahrt bestand, verhängten die Polizisten ein vorläufiges Weiterfahrverbot. Nachdem sie von Bord gegangen waren, fuhr das Schiff dennoch los. Keine zehn Kilometer weitere endete die „Flucht“: Der bereits informierte Schleusenmeister in Kochendorf verweigerte die Passage.

Statt eine weitere Kontrolle der Wasserschutzpolizei zuzulassen, begab sich der Schiffsführer in seine Wohnung, das Schiff blieb über Nacht im Oberwasser der Schleuse. Als sich die Ordnungshüter um 6.00 Uhr früh von der Vollzähligkeit einer nun vorschriftsmäßig ausgeschlafenen Besatzung überzeugen durften, konnte der Frachter seine Fahrt fortsetzen. Aus Mainz winkt dem Schiffsführer nun eine Anzeige.

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